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Steuererklärung·27 October 2024·2 Min. Lesezeit

Backpacker-Steuersatz Australien 2025-26: Erklärung für 417 & 462 Visum

Der aktuelle Backpacker-Steuersatz in Australien für Working Holiday Maker auf 417 und 462 Visum: 15 % auf die ersten 45.000 $, danach reguläre Stufensätze. Auswirkung auf Nettolohn und Steuerrückerstattung.

2 Min. übrig
Schnelle Antwort

Der Backpackersteuersatz in Australien beträgt pauschal 15 % auf die ersten 45.000 $ Einkommen pro Steuerjahr. Dieser Satz gilt für alle Working Holiday Maker mit einem Working Holiday Visum (Subclass 417) oder Work and Holiday Visum (Subclass 462).

Wie funktioniert der 15 %-Satz in der Praxis?

Der 15 %-Satz ist ein Pauschalsatz. Jeder Dollar der ersten 45.000 $, die du verdienst, wird mit demselben Satz besteuert:

  • Wochenlohn von 1.000 $ → 150 $ einbehalten → 850 $ auf deinem Konto
  • Wochenlohn von 1.500 $ → 225 $ einbehalten → 1.275 $ auf deinem Konto
  • Wochenlohn von 2.000 $ → 300 $ einbehalten → 1.700 $ auf deinem Konto

Du erhältst nicht den Freibetrag, den australische Residenten erhalten. Australische Residenten zahlen keine Steuern auf die ersten 18.200 $, aber Working Holiday Maker zahlen 15 % vom allerersten Dollar.

Was passiert, wenn du mehr als 45.000 $ verdienst?

Einkommen über 45.000 $ wird mit höheren Sätzen besteuert:

  • 45.001 bis 135.000 $: 30 %
  • 135.001 bis 190.000 $: 37 %
  • Über 190.000 $: 45 %

Nur sehr wenige Working Holiday Maker erreichen diese Einkommensgrenzen während eines einzigen Aufenthalts, aber es ist gut zu wissen, falls du einen längeren Aufenthalt mit gut bezahlter Arbeit im Bergbau, Bauwesen oder Facharbeiterbereich planst.

Wie qualifizierst du dich für den 15 %-Satz?

Damit der 15 %-Satz auf deinen Lohn angewendet wird, musst du:

  1. Eine TFN bei deinem Arbeitgeber registriert haben
  2. Ein TFN Declaration-Formular ausfüllen, in dem du angibst, dass du Working Holiday Maker bist
  3. Bei einem Arbeitgeber arbeiten, der beim ATO als Working-Holiday-Maker-Arbeitgeber registriert ist

Registrierte Arbeitgeber sind verpflichtet, den korrekten Satz anzuwenden. Wenn dein Arbeitgeber nicht registriert ist, wird standardmäßig mit 30 % einbehalten - auch wenn du deine TFN hinterlegt hast. Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein Arbeitgeber registriert ist, kontaktiere unser Team und wir prüfen das für dich.

Was kann durch deine Steuererklärung zurückkommen?

Ein normaler Working Holiday Maker mit dem korrekten 15 %-Satz bekommt meistens keine große Rückzahlung, weil das ganze Jahr über der richtige Betrag einbehalten wurde. Rückzahlungen entstehen typischerweise durch:

  • Arbeiten ohne TFN für einen Teil des Jahres (45 % statt 15 % einbehalten)
  • Zeiträume, in denen der falsche Satz angewendet wurde (z.B. 30 % bei nicht registriertem Arbeitgeber)
  • Abzugsfähige arbeitsbezogene Ausgaben für Werkzeuge, Uniformen und Fahrten
  • Fehler im TFN Declaration-Formular (z.B. fälschlicherweise den Freibetrag angekreuzt)

Die meisten Working Holiday Maker, die wir betreuen, bekommen eine Rückzahlung zwischen 1.000 und 3.000 $, wenn wir ihre Steuererklärung richtig einreichen. Der genaue Betrag hängt vollständig von den Umständen des Jahres ab.

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