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Nein, du brauchst keine neue Tax File Number, wenn du mit einem zweiten Working Holiday Visum nach Australien zurückkommst. Deine TFN ist permanent. Sie läuft nicht ab, wenn dein Visum abläuft, und sie ändert sich nicht, wenn dein Visum sich ändert.
Wo findest du deine TFN, wenn du sie dir nicht merken kannst?
Die TFN, die du bei deinem ersten Besuch bekommen hast, ist an mehreren Stellen aufgezeichnet:
- Der originale Brief, den das ATO dir nach Genehmigung des Antrags geschickt hat
- Lohnzettel oder Income Statements von deinem ersten australischen Arbeitgeber
- Group Certificates oder PAYG Summaries aus früheren Jahren
- Frühere australische Steuererklärungen, die du eingereicht hast
- Korrespondenz vom ATO
Wenn keine dieser Optionen funktioniert, kontaktiere unser Team telefonisch und bitte um deine TFN. Du musst deine Identität mit deinen Reisepassdaten und anderen persönlichen Informationen verifizieren.
Was musst du tun, wenn du wieder anfängst zu arbeiten?
Auch wenn deine TFN dieselbe ist, braucht jeder neue Arbeitgeber seine eigene Kopie:
- Gib deine TFN jedem neuen Arbeitgeber
- Fülle ein frisches TFN Declaration-Formular für jeden Arbeitgeber aus
- Ein vorheriger Arbeitgeber, der deine TFN hat, gibt sie nicht automatisch an den nächsten weiter
Jeder Arbeitgeber braucht ein eigenes hinterlegtes Declaration-Formular, um den korrekten 15 %-Working-Holiday-Maker-Steuersatz auf deinen Lohn anzuwenden.
Was ist mit deiner Super aus deinem ersten Besuch?
Wenn du während deines ersten Besuchs Superbeiträge hattest und sie über den Departing Australia Superannuation Payment (DASP)-Prozess abgehoben hast, wurde dieses Konto praktisch geschlossen. Neue Superbeiträge aus deinem zweiten Besuch gehen in einen neuen Fonds.
Wenn du deine Super aus deinem ersten Besuch nicht abgehoben hast, liegen die Beträge eventuell noch im ursprünglichen Fonds oder beim ATO als nicht beantragte Beträge. Siehe unseren Artikel zu verlorene oder nicht beantragte Super finden für die Suche.
Wie funktionieren Steuererklärungen bei deinem Rückkehrbesuch?
Deine Steuerpflichten bei deinem zweiten Besuch funktionieren genau gleich wie beim ersten:
- Das Steuerjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni
- Du musst eine Steuererklärung für jedes Jahr einreichen, in dem du in Australien Einkommen hattest
- Der 15 %-Working-Holiday-Maker-Satz gilt für deine Einkünfte, vorausgesetzt deine Arbeitgeber haben deine TFN hinterlegt
- Die Standardfrist ist der 31. Oktober, oder später, wenn du einen registrierten Steueragenten nutzt