Nein. Eine Tax File Number wird einmal ausgestellt und lebenslang behalten. Sie läuft nicht mit dem Visum ab, ändert sich nicht bei einem zweiten oder dritten Working-Holiday-Visum und muss nach Jahren Abwesenheit nicht reaktiviert werden. Es gelten dieselben neun Ziffern.
Warum überlebt die TFN das Visum?
Weil sie dich identifiziert, nicht dein Visum. Die Nummer hängt beim ATO an einer Person, und jeder Arbeitgeber, jeder Superfonds, jede Bank und jede Steuererklärung, die du je in Australien hattest, ist darüber verknüpft. Eine zweite Nummer würde diese Historie zerreißen.
Ein zweiter Antrag ist deshalb schädlich, nicht bloß überflüssig. Er erzeugt einen Doppeldatensatz, der manuell aufgelöst werden muss, und macht aus einer Fünfminutensuche ein Sechswochenproblem.
Wo findest du eine TFN, die du verlegt hast?
Sie steht auf mehr Dokumenten, als man denkt, und sie zu finden ist meist schneller als jeder Vorgang mit dem ATO. Fang mit allem an, was aus deinem ersten Aufenthalt übrig ist.
- Der Originalbrief, den das ATO bei der Ausstellung geschickt hat
- Jeder Payslip und jedes Income Statement eines australischen Arbeitgebers
- Jede australische Steuererklärung, die du eingereicht hast
- Korrespondenz deines Superfonds, die sie trägt, wenn du sie angegeben hast
- Jede frühere ATO-Korrespondenz überhaupt
Wenn nichts davon überlebt hat, lässt sie sich über einen Steuerberater oder beim ATO unter 13 28 61 wiederfinden. Was du nicht tun darfst, ist erneut zu beantragen.
Was muss bei der Rückkehr tatsächlich aktualisiert werden?
Drei Datensätze, keiner davon die TFN selbst. Vor der ersten Abrechnung richtig gestellt, machen sie das zweite Jahr ereignislos.
Deine Adresse. Das ATO hat weiterhin, was du beim ersten Aufenthalt angegeben hast, für die meisten ein längst verlassenes Hostel. Alles Verschickte folgt dieser Adresse, bis sie geändert wird.
Dein Bankkonto. Eine Erstattung auf ein geschlossenes australisches Konto verschwindet nicht, sie prallt zurück und liegt als Guthaben, bis jemand dem ATO sagt, wohin damit. Zurückkehrende Backpacker haben häufig Geld liegen aus einem ersten Jahr, für das sie nie eingereicht haben.
Ein Declaration-Formular für jeden neuen Arbeitgeber. Dass deine TFN dauerhaft ist, heißt nicht, dass sie zwischen Arbeitgebern wandert. Jeder neue Arbeitgeber braucht eine eigene Tax File Number Declaration, mit den Working-Holiday-Fragen für das Visum, auf dem du jetzt bist.
Was ist mit der Super aus deinem ersten Aufenthalt?
Hier bleibt viel Geld liegen. Hast du bei der Abreise eine Departing Australia Superannuation Payment beantragt, ist dieses Konto geschlossen und dein zweiter Aufenthalt sammelt in ein neues, wahrscheinlich bei einem anderen Fonds.
Hast du sie nicht beantragt, gehört sie weiterhin dir. Sie liegt noch beim ursprünglichen Fonds oder wurde als unclaimed ans ATO übertragen. So oder so hängt sie an derselben TFN, die du gleich wieder benutzt. Reist du am Ende dieses Visums wieder ab, lassen sich beide Aufenthalte zusammen erledigen, wenn du deine Superannuation nach der Abreise auszahlen lässt.
Funktionieren die Steuerregeln beim zweiten Mal gleich?
Im Wesentlichen ja. Das Steuerjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni, für jedes Jahr mit australischem Einkommen ist eine Erklärung fällig, die Standardfrist ist der 31. Oktober, und der Working-Holiday-Maker-Satz von 15 % gilt bis 45.000 $, sofern deine Arbeitgeber deine TFN haben und als Working-Holiday-Maker-Arbeitgeber registriert sind.
Anders ist, dass du jetzt eine Historie hast. Ein Vorjahr, für das du nie eingereicht hast, ist weiterhin offen, und es enthält meist eine Erstattung statt einer Schuld, weil bei den meisten Backpackern im ersten Jahr zu viel einbehalten wurde.
Welche Datensätze hängen noch an deiner Nummer?
Die TFN ändert sich nie, die Arbeit bei einem zweiten Aufenthalt betrifft also die Datensätze, die daran hängen. Was zu prüfen lohnt, hängt davon ab, wie dein erster Aufenthalt endete.
- Ob du für deinen ersten Aufenthalt eingereicht hast. Ein nicht eingereichtes Jahr ist stillstehendes Geld, kein Problem, das vergeht.
- Ob die Super aus dem ersten Aufenthalt beansprucht wurde, beim Fonds blieb oder als unclaimed ans ATO ging.
- Ob das Bankkonto, auf das deine letzte Erstattung zielte, noch existiert.
- Ob dein altes Onlinekonto beim ATO noch erreichbar ist, denn eine verlorene E-Mail oder Telefonnummer macht die Wiederherstellung zu einer eigenen Aufgabe.
- Ob deine beiden Aufenthalte im selben Steuerjahr liegen oder in verschiedenen, was ändert, wie das Einkommen den Jahren zugeordnet wird.
Eine Steuererklärung als Working Holiday Maker für ein früheres Jahr ist Routine und kein Sonderfall. Deine Steuererstattung schätzen kannst du für jedes der beiden Jahre.
