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Steuererklärung·21 November 2025·3 Min. Lesezeit

Kannst du in Australien eine Steuererklärung machen, wenn du ohne TFN gearbeitet hast?

Ja - und wenn du ohne TFN gearbeitet hast, hast du wahrscheinlich Anspruch auf eine große Rückzahlung. So funktioniert es, Schritt für Schritt.

3 Min. übrig
Schnelle Antwort

Ein Working Holiday Maker, der in Australien ohne Tax File Number (TFN) gearbeitet hat, kann trotzdem eine Steuererklärung einreichen und die zu viel einbehaltene Steuer zurückholen.

Je länger du den TFN-Antrag verzögerst, desto komplexer wird die Steuererklärung - weil Arbeitgeber dein Einkommen eventuell nicht mehr melden oder falsche Daten hinterlegt haben.

Wie viel Extrasteuer wird ohne TFN einbehalten?

Der Unterschied zwischen dem No-TFN-Satz und dem Working-Holiday-Maker-Satz ist erheblich:

  • Mit TFN: 15 % einbehalten auf die ersten 45.000 $ Working-Holiday-Einkommen
  • Ohne TFN: 45 % einbehalten auf jeden Dollar ab der ersten Woche

Bei einem Wochenlohn von 1.000 $ sind das 300 $ zusätzlicher Einbehalt jede Woche. Über einen dreimonatigen Vollzeitarbeitszeitraum sind das über 3.500 $ einbehalten, die du mit hinterlegter TFN nie gezahlt hättest. Diese Überzahlung lässt sich mit einer Steuererklärung vollständig zurückholen.

Was du tun musst, bevor du einreichen kannst

Eine Steuererklärung kann nicht ohne TFN eingereicht werden. Der erste Schritt ist also TFN beantragen, falls du noch keine hast. Sobald die TFN ausgestellt ist, kann die Steuererklärung für jedes Jahr eingereicht werden, in dem du Einkommen hattest - auch für vergangene Steuerjahre, wenn du damals nicht eingereicht hast.

Wenn du Australien schon verlassen hast, kannst du trotzdem eine TFN beantragen und eine Steuererklärung aus dem Ausland einreichen. Siehe unseren Artikel zu wie du eine Steuererklärung aus dem Ausland einreichst für mehr Details.

Welche Unterlagen brauchst du?

Um eine Steuererklärung über Arbeit ohne TFN einzureichen, braucht unser Team:

  • Deine TFN (sobald ausgestellt)
  • Deine Reisepass- und Visadaten für den Arbeitszeitraum
  • Details zu jedem Arbeitgeber, für den du gearbeitet hast, einschließlich Firmenname und ABN falls bekannt
  • Alle Lohnzettel, die du behalten hast, die die einbehaltene Steuer zeigen
  • Ein australisches Bankkonto für die Rückzahlung

Auch wenn du keine Lohnzettel hast, hat das ATO Aufzeichnungen über Einkommen, das Arbeitgeber unter dem Single-Touch-Payroll-System gemeldet haben. Über unser Steueragentenportal können wir auf die ATO-Aufzeichnungen jedes Arbeitgebers zugreifen, der Einkommen für dich im Steuerjahr gemeldet hat - einschließlich Bruttolohn und einbehaltener Steuer.

Was, wenn ein Arbeitgeber dein Einkommen nicht gemeldet hat?

Manche Arbeitgeber, besonders in Schwarzarbeitbranchen, melden Einkommen nicht ans ATO. Wenn du bar ohne TFN bezahlt wurdest, erscheint das Einkommen eventuell nicht in der ATO-Aufzeichnung. In diesem Fall ist die Steuererklärung komplexer, und die Strategie hängt davon ab, ob der Arbeitgeber hätte melden sollen und ob du eigene Belege hast. Siehe unseren Artikel zu Schwarzarbeitsteuererklärungen für die detaillierten Regeln.

Wie kümmert sich unser Service um eine Steuererklärung nach Arbeit ohne TFN?

Wenn du über unseren Service einreichst, nachdem du ohne TFN gearbeitet hast, kümmert sich unser Team um:

  • Beantragung deiner TFN, falls du noch keine hast, über unseren TFN-Antragsservice
  • Zugriff auf die ATO-Einkommensaufzeichnung, sobald deine TFN aktiv ist, um jeden Arbeitgeber zu identifizieren, der Einkommen für dich gemeldet hat
  • Abgleich des gemeldeten Einkommens mit allen Lohnzetteln, die du uns gibst, damit nichts übersehen wird
  • Einreichung der Steuererklärung mit Anspruch auf die Differenz zwischen 45 %-No-TFN-Satz und 15 %-Working-Holiday-Maker-Satz

Die Rückzahlung für ein Jahr ohne TFN gearbeitet ist oft mehrere Tausend Dollar höher als eine Standardsteuererklärung wegen der Übereinbehaltung. Kontaktiere unser Team, um deine Steuererklärung einzureichen und die zu viel gezahlte Steuer zurückzuholen.

Was ist mit Identitätsschutz?

Falls du ohne TFN gearbeitet hast, weil du unsicher warst, wie das System funktioniert: Lass dich nicht in Versuchung führen, deine Daten mit Fremden online zu teilen, die Steuerhilfe anbieten. Backpacker-Facebook-Gruppen, WhatsApp-Communities und Messaging-Apps sind voller Betrüger, die Working Holiday Maker ins Visier nehmen, die sich überfordert fühlen. Teile deine TFN, deinen Reisepass oder deine Visabewilligung niemals mit jemandem, der kein registrierter Steueragent ist. Ein registrierter Agent ist im Tax-Practitioners-Board-Register mit einer verifizierbaren TAN-Nummer aufgeführt. Wenn er dir keine TAN zeigen kann, gib keine Dokumente heraus.

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