Ja. Barlohn ist steuerpflichtiges Einkommen, genau wie Lohn, der aufs Bankkonto geht.
Was ändert sich, wenn du bar bezahlt wirst?
Nur die Mechanik, nicht die Pflicht. Keine PAYG-Steuer zum Zeitpunkt der Zahlung, kein Single-Touch-Payroll-Eintrag, voller Betrag für dich. Die Steuerschuld wandert von der Lohnbuchhaltung deines Arbeitgebers zu dir und wird fällig, wenn das Jahr veranlagt wird.
Der 15-%-Satz gilt auf Bareinkommen genauso wie auf Lohn, kommt aber als Zahlbetrag an statt als etwas bereits Erledigtes. Wer ausschließlich bar gearbeitet und nichts zurückgelegt hat, steht deshalb vor einer Rechnung statt vor einer Erstattung.
Darf dein Arbeitgeber dich überhaupt bar bezahlen?
Ja. Lohn in bar auszuzahlen ist legal. Nicht legal ist es, keine Steuer einzubehalten, den Lohn nicht zu melden, keine Superannuation zu zahlen oder keinen Payslip auszustellen.
Eine Barvereinbarung ist für sich genommen kein Beweis für irgendetwas. Ein sauber geführter Barjob kommt mit Payslip, einbehaltener PAYG-Steuer, gezahlter Super und Meldung an das ATO. Fehlt das alles, fehlen die Pflichten des Arbeitgebers, und er trägt dafür das Risiko.
Welche Aufzeichnungen machen eine ehrliche Erklärung möglich?
Deine eigenen laufenden Notizen, denn sonst existiert nichts. Gearbeitete Tage, Stunden pro Schicht, der vereinbarte Satz, der jeweils erhaltene Betrag und wer dich bezahlt hat sind die gesamte Beweisgrundlage. Laufend festgehalten überzeugen sie weit mehr als ein Jahr später rekonstruiert.
- Kontoeingänge, auch teilweise eingezahltes Bargeld, die ein Muster belegen
- Textnachrichten oder App-Benachrichtigungen zu Schichten und Lohn
- Dienstpläne, Fotos am Arbeitsplatz, Namen von Leuten, mit denen du gearbeitet hast
- Firmenname und ABN dessen, der dich bezahlt hat
Bewahre das an einem Ort auf, der einen Handyverlust überlebt. Das ATO kann noch mehrere Jahre nach der Abgabe zu einer Erklärung nachfragen, und bis dahin ist ein WhatsApp-Verlauf aus einem Hostel in Cairns meistens weg.
Was, wenn die Zahlen nicht exakt sind?
Erkläre eine ehrliche, bestmögliche Schätzung und bleib konsistent darin, wie du zu ihr gekommen bist. Bareinkommen wird als Lohn ohne Income Statement erklärt; Selbstabgabe und Abgabe über einen Steuerberater unterstützen das beide.
Entscheidend ist der Unterschied zwischen gutgläubiger Schätzung und vorsätzlicher Auslassung. Eine ungenaue, aber ehrliche Zahl mit einer Methode, die du erklären kannst, ist etwas ganz anderes als weggelassenes Einkommen: Das Problem entsteht durch die Auslassung, nicht durch die Ungenauigkeit. Zu niedrig erklärtes Einkommen hat eigene Folgen, behandelt in unserem Guide zu zu niedrig erklärtem Einkommen und ATO-Strafen.
Was ist mit der Superannuation auf Bararbeit?
Warst du Angestellter und nicht Contractor, waren 12 % Superannuation auf deine regulären Bezüge geschuldet, ob du bar oder per Überweisung bezahlt wurdest. Barzahlung hebt die Pflicht nicht auf, und hier verschwindet bei einem Barjob praktisch das meiste Geld.
Sie zurückzuholen hängt an denselben Aufzeichnungen wie die Einkommenserklärung. Wie das Verfahren um den Superannuation Guarantee Charge funktioniert, steht in unserem Guide zu nicht gezahlter Super und was du dagegen tust.
Bringt dich das Erklären in Schwierigkeiten?
Das Erklären ist gerade das, was dich schützt. Eine ehrliche Erklärung ist eine saubere Akte, und das Versäumnis des Arbeitgebers, einzubehalten, zu melden und Super zu zahlen, liegt auf seiner Seite der Bilanz, nicht auf deiner.
Das Risiko liegt umgekehrt. Ein nicht eingereichtes Jahr oder ein eingereichtes Jahr mit ausgelassenem Einkommen wird später schwierig, besonders für jeden, der noch ein australisches Visum beantragen will. Den Arbeitgeber beim Fair Work Ombudsman zu melden ist eine getrennte Entscheidung; was sie bedeutet, steht in unserem Guide zu Lohnraub in Australien.
Endet dein Jahr mit Erstattung oder Rechnung?
Ob Bareinkommen erklärt werden muss, steht nicht zur Debatte. Was es dich kostet und ob das Jahr in einer Erstattung oder einer Rechnung endet, hängt am Rest des Bildes.
- Ob du im selben Jahr auch reguläre Anstellung hattest, denn deren Einbehalt deckt oft die Steuer auf das Bargeld.
- Ob du Angestellter warst oder unter einer ABN beschäftigt, denn davon hängen Super und Award-Ansprüche ab.
- Wie viel von dem Bargeld du belegen kannst, denn das macht die Zahl verteidigungsfähig.
- Ob der Arbeitgeber überhaupt etwas gemeldet hat.
- Ob gegen die Arbeit Werbungskosten verfügbar sind, die den veranlagten Betrag senken.
- Ob 12 % Super gezahlt wurden, meist die größere Summe und getrennt zurückholbar.
Zusammengerechnet wird das alles in der Working-Holiday-Steuererklärung. Ob am Ende eine Erstattung oder eine Rechnung steht, sagt dir vorher schon der Erstattungsrechner.
