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Steuererklärung·7 November 2024·2 Min. Lesezeit

Working Holiday Steuererklärung nach kurzem Aufenthalt in Australien nötig?

Nur ein paar Wochen oder Monate auf Working Holiday Visum in Australien gearbeitet? Finde heraus, ob du eine Steuererklärung einreichen musst und wie du überzahlte Steuern zurückholen kannst.

2 Min. übrig
Schnelle Antwort

Ja, du musst fast sicher eine Steuererklärung in Australien einreichen, auch wenn du nur ein paar Wochen gearbeitet hast. Die Einreichungspflicht hängt nicht davon ab, wie lange du geblieben bist. Sie hängt davon ab, ob du während des australischen Steuerjahres Einkommen hattest.

Was ist die allgemeine Regel?

Wenn du in einem Steuerjahr (1. Juli bis 30. Juni) in Australien irgendeinen Lohn verdient hast, musst du für dieses Jahr eine Steuererklärung einreichen. Das gilt für:

  • Casual-Rollen über zwei Wochen
  • Einzelne Saisonjobs
  • Kurze Contractor-Arbeit unter einer ABN
  • Schwarzarbeit, die eigentlich über PAYG gemeldet werden sollte

Das ATO nutzt deine Steuererklärung, um deine tatsächliche Steuerschuld zu berechnen und sie mit dem abzugleichen, was von deinen Löhnen einbehalten wurde.

Wann musst du eventuell nicht einreichen?

Es gibt begrenzte Umstände, in denen Einreichen nicht erforderlich ist:

  • Du hast in dem Steuerjahr nichts in Australien verdient
  • Dein einziges australisches Einkommen war Anlageeinkommen (Zinsen oder Dividenden) unter einer kleinen Schwelle, mit korrekt angewendeter Quellensteuer

Für Working Holiday Maker, die in irgendeiner Lohn-zahlenden Rolle gearbeitet haben, gilt die Einreichungspflicht fast immer. Wenn du unsicher bist, ob deine Situation eine Einreichung erfordert, schick uns eine Nachricht mit den Details und wir prüfen das.

Warum sich Einreichen meistens lohnt, auch wenn du nur kurz gearbeitet hast

Auch wenn nicht streng erforderlich, führt das Einreichen oft zu einer Rückzahlung. Die häufigsten Gründe, warum Kurzzeitarbeiter eine Rückzahlung bekommen:

  • Ohne hinterlegte TFN für einen Teil der Zeit gearbeitet (mit 45 % statt 15 % einbehalten)
  • Arbeitgeber hat zum Foreign-Resident-Satz (30 %) einbehalten statt zum Working-Holiday-Maker-Satz
  • Zeiträume, in denen der falsche Satz angewendet wurde wegen falscher Einstellung des TFN Declaration-Formulars
  • Berechtigte Absetzungen für arbeitsbezogene Kleidung, Werkzeuge oder Fahrten

Nicht einzureichen bedeutet, jede Rückzahlung beim ATO liegen zu lassen. Die Beträge sind oft mehrere Hundert bis mehrere Tausend Dollar - auch bei kurzen Aufenthalten.

Wie du nach einem kurzen Aufenthalt oder aus dem Ausland einreichst

Auch wenn du Australien schon verlassen hast, ist Einreichen über unseren Service einfach:

  1. Schick uns deine Daten (TFN, Reisepass, Beschäftigungsdaten)
  2. Wir holen deine Income Statements aus dem ATO-System
  3. Wir bereiten die Steuererklärung remote vor und reichen sie ein
  4. Die Rückzahlung wird auf dein australisches Bankkonto überwiesen

Du musst nicht nach Australien zurückkommen. Halte dein australisches Bankkonto offen, bis die Rückzahlung gutgeschrieben ist.

Die Standardfrist ist der 31. Oktober nach Ende des Steuerjahres, aber wenn du über unser Team unter Aufsicht eines registrierten Steueragenten einreichst, qualifizierst du dich für die verlängerte Agentenfrist.

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