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Nein, Working Holiday Maker können den Freibetrag in Australien nicht beanspruchen. Der Freibetrag (Tax-Free-Threshold) ist eine 18.200 $-Vergünstigung, die nur australischen Steuerresidenten zur Verfügung steht.
Was ist der Freibetrag?
Der Freibetrag ist eine Regelung für australische Steuerresidenten, die ermöglicht, dass die ersten 18.200 $ Einkommen pro Steuerjahr steuerfrei bleiben. Er existiert, weil Australien ein progressives Steuersystem nutzt, und Residenten mit niedrigem Einkommen bekommen diese Vergünstigung zur Reduzierung ihrer Gesamtsteuerlast.
Es ist ein echter Vorteil, aber er ist nur für australische Residenten gedacht, nicht für temporäre Visuminhaber.
Warum Working Holiday Maker ihn nicht beanspruchen können
Working Holiday Maker werden nach einer separaten, spezifischen Steuersatzstruktur besteuert:
- Ein pauschaler 15 %-Satz auf die ersten 45.000 $ Einkommen
- Dieser Satz existiert genau deshalb, weil du nicht im selben Sinne Steuerresident bist wie ein ständiger Einwohner oder Staatsbürger
- Der Freibetrag ist Teil des Steuersatzsystems für Residenten, das anders funktioniert
Wenn du den Freibetrag als Working Holiday Maker beanspruchst, behält dein Arbeitgeber weniger Steuer ein, als du tatsächlich schuldest. Auf den ersten Blick sieht das nach mehr Geld in der Tasche jede Woche aus - aber es erzeugt eine Lücke zwischen dem, was einbehalten wurde, und dem, was das ATO erwartet, dass du gezahlt hast. Diese Lücke wird zur Steuerschuld, wenn du deine Steuererklärung einreichst.
Wie sieht der Fehler in der Praxis aus?
Stell dir vor, du verdienst 1.000 $ pro Woche:
- Mit dem korrekten 15 %-Satz: 150 $ einbehalten, 850 $ auf deinem Konto
- Mit fälschlich beanspruchtem Freibetrag: deutlich weniger einbehalten (manchmal nichts bei niedrigeren Einkommen)
Am Jahresende berechnet das ATO, was du tatsächlich schuldetest, basierend auf deinem Gesamteinkommen und Visastatus. Wenn weniger als nötig einbehalten wurde, schuldest du die Differenz. Was eine Rückzahlung sein sollte, wird zu einer Rechnung.
Wie du es behebst, falls du den Freibetrag bereits beansprucht hast
Wenn du schon ein TFN Declaration-Formular eingereicht hast, in dem du den Freibetrag beanspruchst:
- Reiche ein neues TFN-Declaration-Formular bei deinem Arbeitgeber ein
- Wähle "Working Holiday Maker" für die Residenz
- Wähle "Nein" für die Freibetragsfrage
- Dein Arbeitgeber aktualisiert deine Lohnabrechnung ab dann
Die zum falschen Satz einbehaltene Steuer wird abgeglichen, wenn du deine Steuererklärung am Ende des Steuerjahres einreichst. Je früher du das Formular korrigierst, desto kleiner ist die nötige Anpassung am Jahresende.
Wenn du nicht sicher bist, wie dein TFN Declaration-Formular ausgefüllt wurde, oder uns deinen Einbehaltungssatz prüfen lassen möchtest, kontaktiere unser Team und wir prüfen deine Lohnzettel.
Das Fazit
Beanspruche den Freibetrag nicht mit einem Working Holiday Visum. Es ist kein Vorteil, der dir zusteht, und die Beanspruchung erzeugt eine Steuerschuld statt Geld zu sparen. Die korrekte Einstellung ist einfach:
- Residenz: Working Holiday Maker
- Tax-free threshold: Nein
Jeder Lohnzettel zeigt dann den korrekten 15 %-Satz, und am Jahresende gibt es keine böse Überraschung.