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Ein Working Holiday Maker auf einem Zweit- oder Drittjahresvisum wird zu denselben Working-Holiday-Maker-Sätzen besteuert wie auf dem Erstjahresvisum: 15 % auf die ersten 45.000 $ Einkommen. Das Visumsjahr ändert den Satz nicht.
Der größte Fehler bei Steuererklärungen für das zweite und dritte Visumsjahr ist anzunehmen, dass die Steuersituation genau dieselbe ist wie im ersten Jahr. In mehreren spezifischen Bereichen ist sie es nicht.
Warum gilt der 15 %-Satz weiterhin in jedem Visumsjahr?
Der Working-Holiday-Maker-Steuersatz von 15 % auf die ersten 45.000 $ (und 30 % darüber, bis 135.000 $) gilt, egal ob du auf einem Erst-, Zweit- oder Drittjahressubclass 417- oder 462-Visum bist. Der Satz ist an die Visasubclass gebunden, nicht daran, wie lange du im Land bist. Nach Australien zurückzukehren für ein zweites oder drittes Jahr bewegt dich nicht auf Steuersätze für Residenten, außer deine gesamten Residenzumstände bestehen die ATO-Steuerresidenz-Tests.
Siehe unseren Artikel zu dem Backpackersteuersatz für die volle Klassenstruktur.
Wann sich die Steuerresidenz in einem zweiten oder dritten Jahr ändern kann
Steuerresidenz für ATO-Zwecke ist nicht dasselbe wie Immigrationsresidenz. Ein Working Holiday Maker, der ununterbrochen über einen längeren Zeitraum in Australien war, ein stabiles Zuhause eingerichtet hat, denselben Job lange behalten hat und laufende Bindungen zu Australien aufgebaut hat, kann die Residenz-Tests auch auf einem Working Holiday Visum bestehen. Wenn sich der Residenzstatus ändert, ändern sich die Steuerklassen, der Freibetrag von 18.200 $ kann gelten, und Rückzahlungen können erheblich größer sein.
Die Residenz-Tests sind komplex und fallspezifisch. Sie berücksichtigen, wo du lebst, wo du arbeitest, welche Vermögenswerte du hast, familiäre Bindungen und Absichten. Siehe unseren Artikel zu Steuerresidenz für Working Holiday Maker für die detaillierten Kriterien. Unser Team prüft die Residenz in jeder Steuererklärung, wo der Working Holiday Maker lang genug in Australien war, dass die Frage realistisch aufkommt.
Brauchst du eine neue TFN für ein zweites oder drittes Jahresvisum?
Nein. Deine TFN ist permanent und lebenslang, und dieselbe TFN gilt in jedem Visumsjahr. Siehe unseren Artikel zu ob du eine neue TFN auf einem zweiten Visum brauchst für die volle Details.
Was ist mit ABN und Super über Visumsjahre hinweg?
Sowohl ABN als auch Super tragen sich über Visumsjahre hinweg:
- Deine ABN bleibt aktiv, außer du kündigst sie. Wenn du eine ABN während des Erstjahresvisums genutzt hast, kann sie in das Zweitjahresvisum übergehen, aber die Geschäftstätigkeitscodes und registrierten Daten sollten überprüft werden, falls deine Arbeitsart sich geändert hat.
- Deine Superbeiträge vom Erstjahresvisum bleiben im Fonds. Sie können entweder gelassen werden, bis du Australien endgültig verlässt (wo dann ein DASP eingereicht wird), oder, falls du schon abgereist und auf einem neuen Visum zurückgekehrt bist, ändert sich das DASP-Timing.
Wenn du nach deinem ersten Visum DASP gemacht hast und dann auf einem Zweitjahresvisum zurückgekehrt bist, kannst du das DASP nicht rückwirkend rückgängig machen. Die abgehobene Super ist weg, und neue Superbeiträge starten frisch auf dem zweiten Visum.
Was ist mit den 88-Tage- und 179-Tagearbeitsanforderungen?
Um sich für ein Zweitjahres-Working Holiday Visum zu qualifizieren, musst du 88 Tage spezifizierte Arbeit in einer regionalen Gegend während deines ersten Visums abgeschlossen haben. Für ein Drittjahresvisum sind zusätzliche 179 Tage während des zweiten Visums erforderlich. Das sind Immigrationsanforderungen, nicht Steueranforderungen, aber sie erzeugen Steueraufzeichnungen, weil:
- Jeder Arbeitgeber muss deine TFN hinterlegt haben
- Die Arbeit wird ans ATO unter Single Touch Payroll gemeldet
- Deine Lohnzettel dienen als Belege der gearbeiteten Tage für Immigrationszwecke
Saubere Aufzeichnungen über jeden regionalen Arbeitgeber zu führen ist wesentlich nicht nur für Steuer, sondern auch für den nächsten Visumsantrag.
Wie behandelt unser Service Steuererklärungen für das zweite und dritte Visumsjahr?
Für Working Holiday Maker auf einem Zweit- oder Drittjahresvisum:
- Wir prüfen die Steuerresidenz gegen die volle Zeitspanne in Australien
- Wir gleichen Einkommen über die kombinierten Visumsjahre ab, falls du in der Mitte eines Steuerjahres übergegangen bist
- Wir verwalten das DASP-Timing über Visaübergänge
- Wir überprüfen ABN-Registrierungen und Geschäftstätigkeitscodes auf fortgesetzte Genauigkeit
- Wir identifizieren alle Absetzungen, die spezifisch für regionale Arbeit sind, einschließlich Reise und Unterkunft in manchen Fällen
Eine Zweit- oder Drittjahresvisasteuererklärung ist selten nur eine Kopie der Erstjahressteuererklärung. Kontaktiere unser Team für eine Steuererklärung, die das volle Bild widerspiegelt.